Am schnellsten über die
Online-Karte im Geoportal des Kantons Luzern.
Sie zeigt Denkmalverzeichnis und Bauinventar und nennt den
rechtlichen Status jedes Objekts.
Bei einem Haus im Denkmalverzeichnis ist im Grundbuch eine
öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung angemerkt (§ 4 DSchG).
Der Grundbuchauszug zeigt sie also auch.
Das Bauinventar ist öffentlich. Sie können es bei der Gemeinde und
bei der Dienststelle einsehen (§ 6 Abs. 3 DSchV). Tritt es in Kraft,
erhält die Eigentümerschaft eines eingestuften Objekts den
vollständigen Eintrag (§ 6 Abs. 2 DSchV).
Das Inventar ist kein fester Bestand. Es wird je Gemeinde in der
Regel alle zehn Jahre überprüft. 2025 hat die Denkmalpflege es unter
anderem in Ebikon, Hochdorf und Wolhusen nachgeführt.
Zweifeln Sie an einem Eintrag im Bauinventar, können Sie einen
Feststellungsentscheid beantragen (§ 1c Abs. 2 DSchG). Dafür braucht es ein schutzwürdiges
Interesse. Rechnen Sie die Frist in den Zeitplan ein, bevor Termine
fix sind.