Massgebend für Ihr Gerüst ist die Bauarbeitenverordnung, ausgelegt in den Praxishilfen der Suva. Die Suva beaufsichtigt den Vollzug dieser Verordnung, von ihrem Hauptsitz an der Fluhmattstrasse in Luzern. Überschreitet die Absturzhöhe bei Hochbauarbeiten 3 m, verlangt Artikel 26 ein Fassadengerüst. Danach richtet sich jede Montage, von der Verankerung bis zum Nutzlastschild.
Im Kanton Luzern arbeitet der Gerüstbau am Bestand. Von den 70'606 Gebäuden mit Wohnnutzung entstanden 50,3 % vor 1981 (Stand Ende 2024). Diese Häuser stehen in den Ortsbildschutzzonen der Luzerner Altstadt, an Hanglagen über Horw und Kriens oder in den Streusiedlungen des Entlebuchs. Nach der Aufnahme von Objekt und Standfläche steht die Festpreis-Offerte innert 48 Stunden, ohne Nachträge.