Bleibt das Gerüstfeld innerhalb der Parzelle, deckt die
Baubewilligung die Bauplatzinstallation mit ab
(§ 186 PBG, Stand 1.1.2025).
Zeitlich befristete Bauten darf die Behörde im vereinfachten
Verfahren entscheiden (§ 53 Abs. 2 lit. f PBV, Stand 1.7.2026).
Dort läuft die Einsprachefrist 10 Tage (§ 198 PBG). Im ordentlichen
Verfahren liegt das Gesuch 20 Tage öffentlich auf
(§ 193 Abs. 2 PBG).
Sobald öffentlicher Grund beansprucht wird, braucht es eine
Bewilligung nach § 22 StrG (Stand 1.1.2025). Die Gebühr richtet
sich nach Nutzungsintensität, Dauer und wirtschaftlichem Vorteil
(§ 25 StrG). Bei Gemeindestrassen setzt Hochdorf die Ansätze im
Reglement fest, bei Kantonsstrassen der Regierungsrat.
Am geschützten Bau kommt eine zweite Freigabe dazu. Bei kleineren
Unterhaltsarbeiten erteilt die kantonale Denkmalpflege eine eigene
Baufreigabe. Bei inventarisierten Objekten wird sie ohnehin
einbezogen (§ 142 Abs. 3 PBG).