Jedes Fassadengerüst entsteht nach SN EN 12810/12811. Die Normen regeln Tragfähigkeit, Verankerung und Absturzsicherung. Die Vollzugsaufsicht über die Bauarbeitenverordnung führt die Suva, deren Hauptsitz an der Fluhmattstrasse 1 in Luzern steht.
Nach dem Aufbau erhalten Sie das Abnahmeprotokoll – die Bestätigung, dass das Gerüst geprüft und einsatzbereit ist. Bei einer Kontrolle auf Ihrer Baustelle in Kriens, Emmen oder Sursee liegt damit alles griffbereit.
Zur Standardausrüstung gehören dreiseitiger Seitenschutz mit Geländer und Bordbrett, Verankerungen und Aufstiege im Inneren des Gerüsts. Der Geländerholm liegt mindestens 100 cm hoch, das Bordbrett misst mindestens 15 cm. Der Belag hält höchstens 30 cm Abstand zur Fassade, Gerüsttreppen stehen höchstens 25 m vom Arbeitsplatz entfernt.
Die kantonalen Grundlagen zum Baubewilligungsverfahren stehen im Fachportal Baurecht des Kantons Luzern.