Ein Treppenturm ist kein Zubehör, sondern Teil des Gerüsts. Er besteht aus vorgefertigten Elementen mit genormten Stufen, Podesten und beidseitigen Handläufen. Die Gerüstgänge liegen vertikal 1,9 m bis 2,3 m auseinander – daraus ergibt sich, auf welcher Höhe jedes Podest sitzt.
Der Belag darf in keiner Bauphase mehr als 30 cm von der Fassade entfernt sein. Beim Seitenschutz gilt: Geländerholm mindestens 100 cm, Bordbrett mindestens 15 cm, Holmabstände höchstens 47 cm. Das Team misst diese Werte beim Aufbau und hält sie im Protokoll fest.
Zwei Höhen werden regelmässig verwechselt. Seitenschutz verlangt die Bauarbeitenverordnung ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 m, ein Fassadengerüst bei Hochbauarbeiten ab mehr als 3 m. Für den Aufstieg zählt eine dritte Zahl: 25 m bis zur nächsten Gerüsttreppe.