Der Unterschied zum Fassadengerüst liegt zuoberst. Der Spenglergang schliesst die Lücke zwischen Gerüst und Dachkante. Er liegt höchstens 1 m unter der Traufe, sein Seitenschutz mindestens 60 cm davon entfernt. Der oberste Holm sitzt mindestens 80 cm über dem Dachrand.
Darunter arbeitet die Fanglage. Sie hält Personen und Material auf: Im Fanggerüst darf niemand tiefer als 2 m stürzen, Auffangnetze fangen bis 3 m ab. Beide Werte stehen in der Bauarbeitenverordnung, deren Vollzug die Suva von Luzern aus beaufsichtigt.
Zur Standardausrüstung gehören ein Geländerholm auf mindestens 100 cm und ein Bordbrett ab 15 cm. Der Belag steht höchstens 30 cm von der Fassade weg. Gerüsttreppen stehen höchstens 25 m vom Arbeitsplatz entfernt. Nach dem Aufbau läuft täglich eine Sichtkontrolle, das Abnahmeprotokoll bleibt auf der Baustelle.