Kriens · 6010 · 6012

Gerüstbau Kriens – ein Aufbau für zwei Gewerke

Gerüstbau Kriens beginnt mit einer Terminfrage: Heizung oder Dach zuerst? 31,7 % der Gebäude heizen hier mit Gas, Datenjahr 2024.

Der Gasersatz führt an die Fassade, die Solaranlage aufs Dach. Beides trägt dasselbe Gerüst, wenn beide Arbeiten im selben Bauprogramm stehen.

Dachgerüst mit Randsicherung um ein geöffnetes Dach während der Sanierung – Foto: KUGE Bau AG
30'685 Einwohner, Ende 2025
31,7 % Gebäude mit Gasheizung, 2024
373,5 Wp Photovoltaik pro Einwohner, 2024
48h bis zum Festpreis

(01) Ausgangslage

Gerüstbau Kriens trifft auf Gasheizungen und freie Dachflächen

Kriens hängt am Gasnetz wie kaum eine zweite Luzerner Gemeinde. 31,7 % der Gebäude heizen mit Gas, Datenjahr 2024. Im Kantonsmittel sind es 9,5 %.

Jeder Ersatz einer Gasheizung berührt die Hülle: die Durchführung für die Wärmepumpe, oft der Kaminrückbau über Dach. Damit ist die Fassade im Spiel, bevor jemand von Sanierung spricht.

Die zweite Baustelle liegt darüber. Pro Einwohner sind hier 373,5 Wp Photovoltaik installiert, kantonsweit 1'181,7 Wp (2024). Der Zubau steht in Kriens grösstenteils noch bevor.

Beide Umbauten treffen dieselbe Hülle. Wer sie trennt, bezahlt Auf- und Abbau zweimal. Wie ein Gerüst für die Modulmontage ausgelegt wird, steht auf der Seite Solargerüste.

Was der Heizungsersatz verlangt

  • Einen Belag auf der Höhe der Leitungsdurchführung.
  • Seitenschutz über dem Dachrand für den Kaminrückbau.
  • Eine freie Zufahrt für das Aussengerät.

Was die Solaranlage verlangt

  • Einen Spenglergang höchstens 1 m unter der Traufe.
  • Einen obersten Holm mindestens 80 cm über dem Dachrand.
  • Eine Lastklasse nach Modulgewicht, nicht nach Fassade.

(02) Schauplätze

Vom Talboden bis zum Pilatus-Nordhang ändert sich der Aufbau

Ein Wohnhaus am Gasnetz, ein Dach ohne Module, eine Parzelle in Schräglage: drei Ausgangslagen, drei Raster.

01

Heizungsersatz am Wohnhaus

31,7 % der Krienser Gebäude heizen mit Gas, Datenjahr 2024. Der Ersatz zieht Fassade und Dach in dasselbe Bauprogramm.

  • Durchführung und Kaminkopf in einer Standzeit
  • Ein Feld bleibt für die Anlieferung frei
  • Abbau erst nach der Inbetriebnahme

02

Die freie Dachfläche

Pro Einwohner sind in Kriens 373,5 Wp Photovoltaik installiert, im Kanton 1'181,7 Wp (2024). Auf vielen Dächern beginnt die Montage erst.

  • Spenglergang unter der Traufe statt Anseilen
  • Fanggerüst höchstens 2 m unter der Absturzkante
  • Materialweg für Module und Schienen

03

Bauen am Hang

Kriens steigt vom Talboden zum Pilatus-Nordhang. Auf abfallendem Terrain trägt nicht jeder Quadratmeter Boden dieselbe Last.

  • Fundation vor dem ersten Rahmen
  • Höhenausgleich über Fussspindeln und Ausgleichsrahmen
  • Anlieferung etappiert statt in einer Fuhre

(03) Ablauf

Eine Standzeit, die für beide Arbeiten reicht

Wer Heizung und Dach zusammen bestellt, bekommt eine Standzeit statt zwei. Die Schritte bleiben dieselben, die Dauer nicht.

01

Bauprogramm

Zuerst steht fest, was in derselben Standzeit anfällt: Heizung, Dach, Fassade. Daraus folgen Lastklasse und Gerüsthöhe.

02

Festpreis

Innert 48 Stunden liegt die Offerte vor. Sie nennt Auf- und Abbau, die Miete pro Woche und den Preis der Verlängerung.

03

Aufbau

Am Hang beginnt die Montage bei der Fundation. Danach steht das Gerüst je nach Gebäude innert 1–3 Tagen.

04

Gewerkewechsel

Nutzlastschild, Freigabe, tägliche Sichtkontrolle. Der nächste Handwerker übernimmt dasselbe Gerüst – ändern darf es nur der Ersteller.

(05) Bewilligung

Auf öffentlichem Grund kostet jede zusätzliche Woche

Zwei Gewerke bedeuten eine längere Standzeit. Reicht das Gerüstfeld dabei auf Gehweg oder Fahrbahn, wird aus der Dauer ein Kostenfaktor.

§ 25 des Strassengesetzes bemisst die Gebühr nach Nutzungsintensität, Dauer und wirtschaftlichem Vorteil (Stand 1.1.2025). Bei Gemeindestrassen legen die Gemeinden die Ansätze im Reglement fest, bei Kantonsstrassen der Regierungsrat.

Die Bewilligung selbst verlangt § 22 StrG: Bauinstallationen auf der Strasse sind gesteigerter Gemeingebrauch. Bleibt das Gerüst auf dem Baugrundstück, deckt § 186 PBG die Installation mit der Baubewilligung ab (Stand 1.1.2025).

§ 54 Abs. 2 PBV taugt nicht als Gegenbeweis. Die Liste dort gilt ausdrücklich nur «in der Regel» (Stand 1.7.2026). Dass Gerüste darin fehlen, entscheidet nichts.

Auf dem Dach gilt Bundesrecht. Der Spenglergang liegt höchstens 1 m unter der Traufe. Der oberste Holm steht mindestens 80 cm über dem Dachrand (Art. 58 BauAV, Stand 1.1.2024).

Über 3 m Absturzhöhe wird das Fassadengerüst zur Pflicht (Art. 26 Abs. 1). Über 2 m greift bereits der Seitenschutz (Art. 23 Abs. 1). Diese Schwellen sind Untergrenzen, keine Richtwerte. Gemessen wird die Absturzhöhe, nicht die Gebäudehöhe.

Wo das Gesuch aufliegt

Zuständig ist die Gemeinde Kriens: Sie nimmt das Baugesuch entgegen und bewilligt Gerüste auf Gemeindestrassen. Administrativ zählt Kriens zum Wahlkreis Luzern-Land.

Welche Gesuche gerade aufliegen, zeigt die Planauflage der Gemeinde. Die kantonalen Verfahrensschritte erklärt die Dienststelle Raum und Wirtschaft.

Planauflage der Gemeinde Kriens

(06) Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Gerüstbau in Kriens

Lohnt sich ein gemeinsames Gerüst für Heizungsersatz und Solaranlage?

Ja, sobald beide Arbeiten im selben Jahr anstehen. Auf- und Abbau fallen dann einmal an statt zweimal. Voraussetzung ist ein Gerüst, das von Beginn weg für das Dach ausgelegt ist. Dazu gehören Spenglergang, Fanglage und eine Lastklasse nach Modulgewicht. Wird das Dach erst später ergänzt, muss das stehende Gerüst umgebaut werden.

Was kostet eine längere Standzeit in Kriens?

Die Miete läuft pro Woche und steht im Festpreis. Steht das Gerüst auf öffentlichem Grund, kommt eine Gebühr dazu. § 25 des Strassengesetzes bemisst sie nach Nutzungsintensität, Dauer und wirtschaftlichem Vorteil (Stand 1.1.2025). Bei Gemeindestrassen legen die Gemeinden die Ansätze im Reglement fest, bei Kantonsstrassen der Regierungsrat. Richtwerte für Montage, Miete und Abbau stehen in der Preisübersicht.

Wie steht ein Gerüst am Hang sicher?

Über den Halt entscheidet der Untergrund. Vor dem ersten Rahmen wird die Fundation festgelegt: tragfähige Unterlage, Lastverteilung, Höhenausgleich über Fussspindeln. Am Pilatus-Nordhang über Kriens kommen schmale Zufahrten dazu. Material wird dort etappiert angeliefert, damit die Standfläche frei bleibt.

Was ändert sich bei Gerüsten über 25 m Höhe?

Über 25 m Gerüsthöhe verlangt die Bauarbeitenverordnung zusätzlich einen Aufzug (Art. 56, Stand 1.1.2024). Gerüsttreppen dürfen ohnehin nie weiter als 25 m vom Arbeitsplatz entfernt liegen. Der Pilatus Tower in Kriens misst 115 m – solche Höhen brauchen ein eigenes Aufstiegskonzept. Für ein Wohnhaus mit vier Geschossen genügt ein Treppenturm.

Braucht die Wallfahrtsanlage Hergiswald besondere Rücksicht?

Hergiswald ist ein Ortsbild von nationaler Bedeutung nach ISOS. An geschützter Substanz entscheidet die Denkmalpflege mit. Bei baubewilligungspflichtigen Arbeiten läuft die Bewilligung über das Baugesuch. Kleinere Unterhaltsarbeiten brauchen eine Baufreigabe der Kantonalen Denkmalpflege. Für das Gerüst heisst das: Verankerungen vorab abstimmen, wo möglich freistehend stellen, den Rückbau dokumentieren.

Gerüste in Kriens und im Wahlkreis Luzern-Land

Dieselben Gerüsttypen stehen in Horw, Malters, Adligenswil und Schwarzenberg. Das Einsatzgebiet endet an der Kantonsgrenze – bespielt werden ausschliesslich Gemeinden des Kantons Luzern.

Luzern Kriens Horw Ebikon Malters Meggen Buchrain Root Adligenswil Weggis Emmen Hochdorf Rothenburg Hitzkirch Eschenbach Sursee Ruswil Neuenkirch Beromünster Oberkirch Triengen Sempach Nottwil Willisau Reiden Dagmersellen Schötz Wolhusen Escholzmatt-Marbach Schüpfheim Entlebuch

Nächster Schritt

Heizung, Dach oder beides in Kriens?
Festpreis innert 48 Stunden.

Adresse, Gebäudehöhe und die geplanten Arbeiten genügen. Sagen Sie dazu, ob das Dach mitkommt – davon hängen Lastklasse und Standzeit ab. Direkt am Telefon: +41 79 193 11 03.