Ratgeber · Luzerner Baurecht

Baubewilligung fürs Gerüst im Kanton Luzern – was das Baurecht wirklich verlangt

Eine eigene Gerüstbewilligung kennt das Luzerner Baurecht nicht. Ob die Baubewilligung das Gerüst deckt, entscheidet sein Standort.

Auf dem Baugrundstück deckt die Baubewilligung die Bauplatzinstallationen ab. Ragt ein Gerüstfeld auf Trottoir oder Fahrbahn, verlangt das Strassengesetz eine eigene Bewilligung.

Diese Seite ordnet beide Fälle entlang der Paragrafen und nennt die Fristen, die den Aufbautermin verschieben.

0 Treffer für «Gerüst» in der Bauverordnung
3 Meter Absturzhöhe überschritten: Fassadengerüst
20 Tage öffentliche Auflage
48h bis zur Festpreis-Offerte

(01) Kernbefund

Im Luzerner Baurecht kommt das Gerüst nicht vor

Der Volltext der Planungs- und Bauverordnung enthält keinen einzigen Treffer für «Gerüst» (Stand 1.7.2026). Eine Gerüstbewilligung als eigene Kategorie gibt es hier nicht.

Im Planungs- und Baugesetz steht das Wort genau einmal: als «Schnurgerüst» in § 203. Gemeint ist dort die Bauabsteckung vor Baubeginn, nicht das Arbeitsgerüst an der Fassade.

Wer nach dem einen Paragrafen sucht, findet ihn deshalb nicht. Massgebend ist stattdessen der Standort des Gerüsts – und der teilt die Fälle sauber in zwei.

Welche Gerüsttypen dahinterstehen, zeigt die Übersicht von Gerüstbau Luzern. Was die Standzeit kostet, steht in der Preisübersicht.

Zwei Fälle, zwei Grundlagen

  • Gerüst ganz auf dem Baugrundstück: § 186 PBG, Stand 1.1.2025.
  • Gerüst auf Trottoir oder Fahrbahn: § 22 StrG, Stand 1.1.2025.
  • Gerüst auf privatem Grund ohne Bauprojekt: nicht ausdrücklich geregelt. Bei der Gemeinde klären.

(02) Baugrundstück

Baubewilligung fürs Gerüst auf dem eigenen Grundstück

Bewilligungspflichtig ist nach § 184 Abs. 1 PBG, wer eine Baute erstellt oder ändert. Absatz 2 nimmt aus, woran kein Kontrollinteresse besteht – «insbesondere Reparatur- und Unterhaltsarbeiten».

Für alles, was während der Bauzeit auf dem Grundstück steht, gilt § 186 PBG. Bauplatzinstallationen sind danach mit der Baubewilligung mitbewilligt.

Das Gerüst steht im Wortlaut nicht. Die Aufzählung endet aber mit «und dergleichen» und ist damit offen. Ein Arbeitsgerüst darunter zu fassen, liegt nahe – als feststehende Tatsache lässt es sich nicht behaupten.

Die amtliche Erläuterung zieht eine Grenze. Sie lautet: «Ihr Umfang hängt von demjenigen der Bauarbeiten ab, muss also verhältnismässig sein.»

Das Gerüst hängt damit am Bauprojekt. Ohne bewilligte Bauarbeiten trägt § 186 PBG nicht. Wie ein Fassadengerüst geplant wird, steht auf der Leistungsseite.

§ 186 PBG im Wortlaut

«Die für die Erstellung und die Änderung von Bauten und Anlagen auf dem Baugrundstück erforderlichen Bauplatzinstallationen, wie Krane, Baracken, Wasser-, Strom- und Telefonanschlüsse, Toilettenanlagen und dergleichen, gelten mit der Erteilung der Baubewilligung als bewilligt.»

Planungs- und Baugesetz, SRL Nr. 735, Stand 1.1.2025.

Die amtlichen Erläuterungen zu jedem Paragrafen führt der Kanton im Fachportal Baurecht. Dort steht auch die Verhältnismässigkeit zu § 186.

Fachportal Baurecht des Kantons Luzern

(03) Öffentlicher Grund

Gerüst auf Trottoir und Strasse: hier braucht es ein Gesuch

Sobald ein Gerüstfeld auf öffentlichen Strassengrund greift, wird daraus gesteigerter Gemeingebrauch. Das Strassengesetz hält in § 22 Abs. 1 fest: «Der gesteigerte Gemeingebrauch der Strasse bedarf der Bewilligung.»

Derselbe Absatz nennt «vorübergehende Lagerplätze und Bauinstallationen» ausdrücklich. Damit ist der Fall für Gerüste geklärt, ohne dass das Wort Gerüst je fällt.

Nicht einschlägig ist § 23 StrG. Die Konzession für Sondernutzung gilt nur für ständige Bauten. Ein Gerüst steht befristet und bleibt deshalb bei § 22.

Die Gebühr bemisst § 25 StrG nach Nutzungsintensität, Nutzungsdauer und wirtschaftlichem Vorteil. Frankenbeträge nennt das Gesetz keine.

Die Ansätze legen bei Gemeindestrassen die Gemeinden per Reglement fest (Abs. 5), bei Kantonsstrassen der Regierungsrat (Abs. 4). Rechnen Sie diese Position früh in die Offerte ein.

Wer über welchen Strassenraum entscheidet

  • Gemeindestrasse: die Gemeinde entscheidet (§ 17 Abs. 2 StrG).
  • Kantonsstrasse: die kantonalen Dienststellen entscheiden.
  • Die Gebührenansätze setzt bei Gemeindestrassen die Gemeinde, bei Kantonsstrassen der Regierungsrat (§ 25 Abs. 4 und 5 StrG).
  • Erster Anruf deshalb an die Gemeinde, in der die Baustelle liegt.
Baubewilligungen, Kanton Luzern

(04) Umkehrschluss

Warum die Liste in § 54 PBV nichts beweist

Viele Ratgeber argumentieren mit einer Liste. § 54 PBV zählt auf, was keiner Baubewilligung bedarf. Gerüste stehen nicht darin.

Daraus folgt trotzdem nichts. Der Wortlaut beginnt mit «Keiner Baubewilligung bedürfen in der Regel …» – die Aufzählung ist ausdrücklich nicht abschliessend.

«In der Regel» lässt Abweichungen zu. Aus dem fehlenden Stichwort Gerüst lässt sich weder eine Pflicht noch eine Befreiung ableiten. Genau hier irren die meisten Kurzantworten im Netz.

Ebenso wenig hilft § 54 Abs. 2 lit. k PBV. Die Bestimmung regelt Fahrnisbauten, nicht Arbeitsgerüste an der Fassade.

Ihre Ein-Monats-Regel lässt sich deshalb nicht übertragen. Wer es doch tut, liest eine Frist ins Gesetz, die dort für Gerüste nicht steht.

Für zeitlich befristete Bauten kennt § 53 Abs. 2 lit. f PBV das vereinfachte Verfahren nach § 198 PBG. Das verkürzt den Weg, wenn die Behörde diesen Weg wählt.

(05) Fristen

Diese Fristen verschieben den Aufbautermin

Braucht das Bauvorhaben eine Baubewilligung, hängt der Gerüsttermin am Verfahren. Sechs Fristen bestimmen, wann das erste Feld steht.

01

Öffentliche Auflage

Das Baugesuch liegt 20 Tage öffentlich auf. Als Anstösser gilt, wer im Umkreis von 25 m ein Grundstück besitzt.

§ 193 Abs. 2 PBG

02

Einsprachen

Einsprachen gehen schriftlich im Doppel ein. Die Behörde stellt sie innert 5 Tagen zur Stellungnahme zu.

§ 194 PBG

03

Vereinfachtes Verfahren

Aussteckung und öffentliche Auflage entfallen. Die Einsprachefrist beträgt 10 Tage.

§ 198 PBG

04

Zielwert an die Behörde

25 Arbeitstage im vereinfachten, 40 im ordentlichen Verfahren. Der Wert gilt für 80 Prozent der Fälle pro Jahr.

§ 63 PBV

05

Anzeige der Baustadien

Die Bauherrschaft zeigt die Baustadien an (Abs. 1). Die Gemeinde kontrolliert danach innert 3 Arbeitstagen (Abs. 3).

§ 203 PBG

06

Vorlauf an Kantonsstrassen

Bei Bauvorhaben an einer Kantonsstrasse melden Sie sich spätestens 10 Tage vor Baubeginn bei der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur.

vif, Kanton Luzern

Der Zielwert in § 63 PBV richtet sich an die Behörde

80 Prozent der Fälle pro Jahr sollen innert 25 Arbeitstagen entschieden sein, im ordentlichen Verfahren innert 40. Der Wert misst die Verwaltung, nicht Ihr Projekt. Eine Garantie für den Bauherrn ist er nicht – planen Sie den Aufbau mit Reserve.

Die Gesetzestexte im Original

(06) Ortsbild

Altstadt und Denkmalpflege: was zusätzlich hineinspielt

Im Kanton Luzern führt das ISOS 32 Ortsbilder von nationaler Bedeutung. Die Stadt Luzern steht dort als Objekt Nr. 2536 in der Kategorie «Stadt».

Ein verbreiteter Irrtum gehört hier korrigiert: Die Luzerner Altstadt ist ISOS-Ortsbild, nicht UNESCO-Welterbe. Das einzige UNESCO-Label im Kanton trägt die Biosphäre Entlebuch.

In historischen Ortskernen verlangt § 142 Abs. 2 PBG eine Anpassung in Massstab, Material und Farbgebung. Bei inventarisierten Objekten kommt die kantonale Denkmalpflege dazu (Abs. 3).

Für Arbeiten am Denkmal gilt eine eigene Bewilligungspflicht. Bei baubewilligungspflichtigen Arbeiten läuft sie über die Baubewilligung, bei kleineren Unterhaltsarbeiten über eine Baufreigabe der Kantonalen Denkmalpflege.

Ob die Denkmalpflege für das Gerüst selbst eine eigene Freigabe verlangt, sagt diese Regel nicht. Fragen Sie vor der Montage nach. Für enge Gassen und heikle Fassaden kommen Spezialgerüste zum Einsatz.

Kantonale Denkmalpflege, im Wortlaut

«Für sämtliche Veränderungen und Renovationen braucht es eine Bewilligung der zuständigen Dienststelle. Bei baubewilligungspflichtigen Arbeiten wird sie im Rahmen der Baubewilligung erteilt. Bei kleineren Unterhaltsarbeiten ist eine Baufreigabe durch die Kantonale Denkmalpflege notwendig.»

Kantonale Denkmalpflege, Libellenrain 15, Luzern.

Denkmalschutz, Kanton Luzern

(07) Arbeitssicherheit

Die Gerüstpflicht kommt nicht aus dem Baurecht

Ob ein Gerüst nötig ist, entscheidet nicht die Baubewilligung. Diese Pflicht steht in der Bauarbeitenverordnung des Bundes.

Art. 26 Abs. 1 BauAV verlangt ein Fassadengerüst, sobald bei Hochbauarbeiten die Absturzhöhe von 3 m überschritten wird. Seitenschutz gilt schon ab mehr als 2 m (Art. 23 Abs. 1).

Beide Werte sind Auslöseschwellen, keine Mindestmasse für die Konstruktion. Massgebend ist die Fassung vom 18.06.2021 im Stand vom 1.1.2024.

Ältere Ratgeber zitieren noch die aufgehobene Verordnung von 2005. Dort trug das Fassadengerüst die Nummer Art. 16. Wer diese Nummerierung liest, liest eine überholte Quelle.

Baurecht und Arbeitssicherheit laufen damit parallel. Ein bewilligtes Bauvorhaben ohne Absturzsicherung erfüllt die Verordnung nicht – auch wenn die Baubewilligung vorliegt.

Was diese Seite offenlässt

Ob ein Gerüst auf privatem Grund ohne zugehöriges Bauprojekt eine eigene Bewilligung braucht, regeln weder PBG noch PBV ausdrücklich. Klären Sie diesen Fall bei Ihrer Gemeinde.

Gebührenansätze in Franken stehen nicht im Gesetz. Bei Gemeindestrassen legt sie die Gemeinde per Reglement fest, bei Kantonsstrassen der Regierungsrat. Diese Seite erklärt die Rechtslage; verbindlich sind die Auskunft Ihrer Gemeinde und die Verfügung der Behörde.

Rechtsstände der zitierten Erlasse: PBG 1.1.2025 · PBV 1.7.2026 · Strassengesetz 1.1.2025 · Bauarbeitenverordnung 1.1.2024.

(08) Häufige Fragen

Baubewilligung fürs Gerüst – kurz beantwortet

Braucht ein Gerüst im Kanton Luzern eine Baubewilligung?

Eine eigene Gerüstbewilligung kennt das Luzerner Baurecht nicht. Steht das Gerüst ganz auf dem Baugrundstück, gelten Bauplatzinstallationen mit der Baubewilligung als bewilligt (§ 186 PBG, Stand 1.1.2025). Das Gerüst ist dort nicht ausdrücklich genannt; die Aufzählung endet mit «und dergleichen». Greift ein Gerüstfeld auf öffentlichen Strassengrund, verlangt § 22 StrG eine eigene Bewilligung.

Wer erteilt die Bewilligung für ein Gerüst auf dem Trottoir?

Das entscheidet die Strasse. Bei Gemeindestrassen ist die Gemeinde zuständig, bei Kantonsstrassen sind es die kantonalen Dienststellen (§ 17 Abs. 2 StrG). An Kantonsstrassen erwartet die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur die Kontaktaufnahme spätestens 10 Tage vor Baubeginn. Fragen Sie deshalb zuerst bei Ihrer Gemeinde nach, welche Stelle das Gesuch entgegennimmt.

Was kostet die Bewilligung für öffentlichen Grund?

Das Strassengesetz nennt keine Frankenbeträge. § 25 StrG bemisst die Gebühr nach Nutzungsintensität, Nutzungsdauer und wirtschaftlichem Vorteil. Die Ansätze legen bei Gemeindestrassen die Gemeinden per Reglement fest (Abs. 5), bei Kantonsstrassen der Regierungsrat (Abs. 4). Welcher Tarif gilt, hängt damit an der Strassenkategorie vor Ihrer Baustelle.

Steht das Gerüst in der Liste der bewilligungsfreien Bauten?

Nein — und daraus folgt nichts. § 54 PBV beginnt im Wortlaut mit «Keiner Baubewilligung bedürfen in der Regel …» und ist damit nicht abschliessend. Der Umkehrschluss trägt deshalb nicht. Auch die Ein-Monats-Regel in § 54 Abs. 2 lit. k PBV hilft nicht weiter. Sie gilt für Fahrnisbauten, nicht für Arbeitsgerüste an der Fassade.

Deckt die Baubewilligung das Gerüst auch ohne Bauarbeiten?

§ 186 PBG knüpft an die für die Erstellung und die Änderung von Bauten erforderlichen Installationen an. Ohne bewilligte Bauarbeiten fehlt dieser Anknüpfungspunkt. Ob ein Gerüst auf privatem Grund ohne Bauprojekt eine eigene Bewilligung braucht, regeln PBG und PBV nicht ausdrücklich. Klären Sie diesen Fall vor der Montage bei Ihrer Gemeinde.

Ersetzt die Baubewilligung die Gerüstpflicht aus der Arbeitssicherheit?

Nein, die beiden Ordnungen laufen getrennt. Über das Bauvorhaben entscheidet die Gemeinde, über die Sicherheit auf der Baustelle die Bauarbeitenverordnung des Bundes. Art. 26 Abs. 1 BauAV verlangt ein Fassadengerüst, sobald bei Hochbauarbeiten die Absturzhöhe von 3 m überschritten wird. Das gilt auch dann, wenn eine Baubewilligung vorliegt. Massgebend ist die Fassung vom 18.06.2021 im Stand vom 1.1.2024.

Braucht das Gerüst am geschützten Gebäude eine eigene Freigabe?

Belegt ist die Bewilligungspflicht für die Arbeiten am Denkmal, nicht für das Gerüst davor. Bei baubewilligungspflichtigen Arbeiten erteilt die zuständige Dienststelle die Bewilligung im Rahmen der Baubewilligung, bei kleineren Unterhaltsarbeiten braucht es eine Baufreigabe. Ob die Konstruktion selbst eine eigene Freigabe verlangt, sagt diese Regel nicht. Fragen Sie vor der Montage am Libellenrain 15 in Luzern nach.

Weitere Antworten zu Kosten, Ablauf und Normen gibt die Übersicht der häufigen Fragen zum Gerüstbau.

Gerüstbau im ganzen Kanton Luzern

Die zuständige Stelle wechselt mit der Gemeinde, das Vorgehen bleibt gleich. Bearbeitet werden ausschliesslich Luzerner Gemeinden – von der Stadt Luzern über Emmen und Sursee bis ins Entlebuch.

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