Ein Gerüst am Wohnhaus steht wochenlang. Kinder spielen im Garten, Nachbarn gehen vorbei. Deshalb trägt jedes Gerüst umlaufenden Seitenschutz. Der Geländerholm liegt mindestens 100 cm hoch, das Bordbrett misst mindestens 15 cm, die Holmabstände betragen höchstens 47 cm. Eine demontierbare Einstiegsleiter hält Unbefugte draussen.
Diese Masse stehen in der Bauarbeitenverordnung des Bundes. Die Vollzugsaufsicht darüber führt die Suva, deren Hauptsitz an der Fluhmattstrasse 1 in Luzern steht. Von dort stammen auch die Praxishilfen zum Fassadengerüst, etwa die Suva-Checkliste 67038.d.
Auf Rasen verteilen Kanthölzer das Gewicht der Fussplatten, auf Pflaster schützen Gummimatten den Belag. Steht Ihr Haus am Hang, richtet das Team die Standflächen aus und stützt zusätzlich ab. Jedes Gerüst entspricht SN EN 12810/12811. Für Absturzsicherungen am Dach gelten eigene Anforderungen – das Team klärt sie vor Ort.