Absturzsicherungen

Absturzsicherung Luzern – nach Bauarbeitenverordnung

Eine Absturzsicherung in Luzern richtet sich nach zwei Zahlen. Seitenschutz verlangt die Bauarbeitenverordnung ab mehr als 2 m Absturzhöhe, ein Fassadengerüst ab mehr als 3 m. Wer nur die 3 m kennt, sichert einen ganzen Meter zu spät.

Die Vollzugsaufsicht über die Bauarbeitenverordnung führt die Suva mit Hauptsitz in Luzern. Gerüstbau Luzern montiert Seitenschutz, Dachschutzgeländer und Fanglagen nach SN EN 12810/12811. Das Abnahmeprotokoll geht an die Bauleitung. Die Festpreis-Offerte liegt innert 48 Stunden vor.

Einsatzbereiche

Wann brauchen Sie eine Absturzsicherung?

Die Bauarbeitenverordnung knüpft an die Absturzhöhe an, nicht an den Gebäudetyp. Sechs Situationen, in denen auf Luzerner Baustellen gesichert wird:

Seitenschutz ab mehr als 2 m Absturzhöhe

Artikel 23 der Bauarbeitenverordnung verlangt Seitenschutz ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 m. Massgebend ist die Absturzhöhe, nicht die Gebäudehöhe. An den Hanglagen über Kriens und Horw liegt die Talseite tiefer als der Vorplatz.

Dachschutzgeländer und Spenglergang

Spengler und Dachdecker arbeiten direkt an der Traufe. Der Spenglergang liegt höchstens 1 m unter der Traufe, der oberste Holm mindestens 80 cm über dem Dachrand. Im Entlebuch prägt die Streusiedlung das Bild. Ein frei stehendes Haus wird von allen vier Seiten gesichert.

Fanggerüst statt freier Absturzstrecke

Beim Fanggerüst beträgt die Absturzstrecke höchstens 2 m. In Emmen entstanden zwischen 2014 und 2023 2'104 neue Wohnungen, nur 26 davon als Einfamilienhaus. Mehrgeschossige Rohbauten brauchen die Fanglage über die ganze Gebäudelänge.

Auffangnetze über offenen Geschossdecken

Auffangnetze sichern dort, wo kein Geländer möglich ist – bei einer Absturzhöhe von höchstens 3 m. Auf dem Campus Horw entsteht für rund CHF 568 Mio. der Neubau zweier Hochschulen. Die erste Etappe wird ab 2031 bezogen.

Sicherung an Böschungen und Gewässern

Artikel 23 nennt neben Böschungen ausdrücklich den Bereich von Gewässern. Am Seeufer in Meggen, Weggis und Vitznau steht das Gerüst zwischen Haus und Wasser. Dort sichert der Seitenschutz beide Seiten, nicht nur die Fassade.

Dachrandsicherung bei Solarmontage

Solarmonteure bewegen die Module über die Dachfläche zur Kante. Willisau kommt auf 2'061,4 Wp Photovoltaik pro Einwohner, das Kantonsmittel liegt bei 1'181,7 Wp (2024). Gerüst, Dachschutzgeländer und Fanglage entstehen in einem Arbeitsgang.

Absturzsicherung Detailaufnahme: Seitenschutz und Dachschutzgeländer – Foto: KUGE Bau AG

Sicherheit & Normen

Absturzsicherung: 2 m für den Seitenschutz, 3 m für das Gerüst

Zwei Zahlen entscheiden, und sie werden ständig verwechselt. Die Bauarbeitenverordnung verlangt Seitenschutz ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 m (Artikel 23 Absatz 1). Ein Fassadengerüst ist bei Hochbauarbeiten ab mehr als 3 m Absturzhöhe vorgeschrieben (Artikel 26 Absatz 1).

Die Masse stehen in Artikel 22. Der Geländerholm liegt mindestens 100 cm über der Standfläche. Dazu kommen mindestens ein Zwischenholm und ein Bordbrett von mindestens 15 cm. Zwischen den Holmen sind höchstens 47 cm zulässig. Beim Fassadengerüst überragt der oberste Holm die höchste Absturzkante um mindestens 80 cm.

Die Praxishilfen zum Fassadengerüst schreibt die Suva, etwa die Checkliste 67038.d. Ihr Hauptsitz an der Fluhmattstrasse 1 liegt mitten im Einsatzgebiet.

Ein Hinweis zur Fassung: Viele Merkblätter zitieren noch die Verordnung von 2005, dort stand das Fassadengerüst in Artikel 16. Massgebend ist die Fassung vom 18. Juni 2021, Stand 1. Januar 2024. Abgenommen wird nach SN EN 12810/12811, das Protokoll geht an die Bauleitung.

2 m
Seitenschutz – BauAV Art. 23
3 m
Fassadengerüst – BauAV Art. 26
100 cm
Geländerholm über Standfläche
15 cm
Bordbrett-Mindesthöhe

Ablauf

So läuft die Montage der Absturzsicherung ab

Vom Anruf bis zur montierten Absturzsicherung vergehen selten mehr als 5 Tage. Fehlt an einer laufenden Baustelle eine Sicherung, rückt das Team innert 24–48 Stunden aus.

01

Absturzhöhe klären, nicht Gebäudehöhe

Massgebend ist die Absturzhöhe nach Artikel 2 der Bauarbeitenverordnung. Sie fällt selten mit der Gebäudehöhe zusammen. Gebäudetyp, Arbeitshöhe und geplante Arbeiten genügen für die Einschätzung, Fotos helfen zusätzlich.

02

Festpreis-Offerte innert 48h

Jede Sicherungsposition steht einzeln in der Offerte: Seitenschutz, Dachschutzgeländer, Fanglage, Netz. Der Preis steht vor dem Aufbau fest, Nachträge entfallen. Bei Standardprojekten liegt die Offerte oft am gleichen Tag vor.

03

Montage und Abnahme nach Norm

Das Team montiert innert 1–3 Tagen nach SN EN 12810/12811. Das Abnahmeprotokoll hält jede Sicherungsposition fest und geht an die Bauleitung. Am Gerüst bleibt sichtbar, welche Nutzlast zulässig ist.

04

Kontrolle, Änderungen, Abbau

Vor jedem Arbeitstag gehört eine Sichtkontrolle zum Gerüst. Änderungen an der Absturzsicherung nimmt nur der Ersteller vor, nie der Handwerker selbst. Nach Projektende folgt der Abbau innert 2–3 Arbeitstagen.

Gut zu wissen: Der dreiteilige Seitenschutz gehört zu jedem Dachgerüst und Fassadengerüst und ist im Preis enthalten. Separat ausgewiesen werden Dachschutzgeländer, Fanggerüste und Auffangnetze.

Häufige Fragen

Fragen zur Absturzsicherung in Luzern

Die wichtigsten Fragen zu Absturzhöhe, Seitenschutz, Fanggerüst und Kosten. Weitere Antworten finden Sie in der vollständigen FAQ-Übersicht.

Gilt die Absturzsicherung ab 2 m oder ab 3 m?

Beide Werte gelten – sie betreffen zwei verschiedene Massnahmen. Seitenschutz ist ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 m Pflicht (Artikel 23 Absatz 1). Ein Fassadengerüst verlangt Artikel 26 Absatz 1 bei Hochbauarbeiten ab mehr als 3 m. Das ist die häufigste Verwechslung der Branche. Massgebend ist immer die Absturzhöhe, nicht die Gebäudehöhe.

Wie hoch muss das Geländer sein, wie hoch das Bordbrett?

Der Geländerholm liegt mindestens 100 cm über der Standfläche, das Bordbrett ist mindestens 15 cm hoch. Dazwischen sitzt mindestens ein Zwischenholm, die Abstände betragen höchstens 47 cm. Beim Fassadengerüst überragt der oberste Holm die höchste Absturzkante um mindestens 80 cm. Steht der Seitenschutz näher als 60 cm an der Kante, sind es mindestens 100 cm.

Fanggerüst oder Auffangnetz – was kommt wann?

Beim Fanggerüst beträgt die Absturzstrecke höchstens 2 m, beim Auffangnetz höchstens 3 m. Das Fanggerüst eignet sich an Fassaden und Traufen mit fester Verankerung. Netze spannt das Team dort, wo Geschossdecken offen bleiben – etwa bei Hallenumbauten in Emmenbrücke.

Was kostet die Absturzsicherung?

Der dreiteilige Seitenschutz ist im Gerüstpreis enthalten und wird nicht separat verrechnet. Dachschutzgeländer, Fanggerüste und Netze weist die Offerte als eigene Positionen aus. Steht das Gerüst auf öffentlichem Strassengrund, kommt die Bewilligungsgebühr dazu.

Welche Dokumente erhalte ich nach der Montage?

Das Abnahmeprotokoll geht an die Bauleitung und hält fest, welche Sicherungen geprüft wurden. Am Gerüst hängt das Nutzlastschild mit der zulässigen Belastung. Grundlage der Montage sind die Praxishilfen der Suva, etwa die Checkliste «Fassadengerüste» 67038.d.

Kann die Absturzsicherung nachträglich ergänzt werden?

Ja. Fehlt an einer laufenden Baustelle eine Sicherung, rückt das Team innert 24–48 Stunden aus. Ergänzt wird der Seitenschutz samt neuem Abnahmeprotokoll. Änderungen an bestehenden Gerüsten nimmt ausschliesslich der Ersteller vor.

Absturzsicherung im Kanton Luzern

Im Kanton Luzern stehen 70'606 Gebäude mit Wohnnutzung, 50,3 % davon aus der Zeit vor 1981 (Stand 31.12.2024). Gesichert wird deshalb meist am Bestand: gewachsene Traufen, enge Vorplätze, schmale Standflächen. Das Team arbeitet in allen sechs Wahlkreisen, von der Stadt Luzern über Emmen und Sursee bis ins Entlebuch. In der Luzerner Altstadt, ISOS-Ortsbild von nationaler Bedeutung, schützt ein Schutzdach nach SN EN 12811-4 die Passanten.

Auf dem Baugrundstück gelten Bauplatzinstallationen mit der Baubewilligung als bewilligt (§ 186 PBG). Steht das Gerüst auf Trottoir oder Gasse, braucht es eine Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch nach § 22 StrG. Die Gebühren legt bei Gemeindestrassen die Gemeinde fest, bei Kantonsstrassen der Regierungsrat. An Kantonsstrassen erwartet die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur die Kontaktaufnahme spätestens 10 Tage vor Baubeginn.

Luzern Kriens Horw Ebikon Malters Meggen Buchrain Root Adligenswil Weggis Emmen Hochdorf Rothenburg Hitzkirch Eschenbach Sursee Ruswil Neuenkirch Beromünster Oberkirch Triengen Sempach Nottwil Willisau Reiden Dagmersellen Schötz Wolhusen Escholzmatt-Marbach Schüpfheim Entlebuch
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