Altstadt · Stadt Luzern

Gerüst in der Altstadt Luzern – geplant ab dem Morgenfenster

Ein Gerüst in der Altstadt Luzern plant man vom Zeitfenster her. Ohne Bewilligung kommt das Material nur Montag bis Samstag zwischen 06.00 und 10.00 Uhr in die Fussgängerzone.

Steht das Gerüst auf Gasse oder Trottoir, braucht es zudem eine Bewilligung der Stadt. Beides gehört in die Planung, noch vor dem Aufbautag.

(01) Zufahrt

Das Morgenfenster bestimmt den Montageplan

Die Luzerner Altstadt ist eine Fussgängerzone und für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Für den Güterumschlag öffnet sie Montag bis Samstag von 06.00 bis 10.00 Uhr.

Für ein Gerüst heisst das: abladen im Morgenfenster, danach montieren. Wer mehr Material braucht, als ein Morgen hergibt, verteilt die Anlieferung auf mehrere Tage.

Ausserhalb des Fensters braucht ein Baustellenfahrzeug eine Ausnahmebewilligung. Für unumgängliche Zulieferungen von Gewerbe und Handwerk stellt die Stadt sie von Fall zu Fall aus, gegen CHF 10.

Zum Parkieren können Handwerker in begründeten Fällen eine Parkierungserleichterung erhalten, für CHF 35. Sie gilt während der Arbeit und nur für leichte Motorwagen bis 3'500 kg. Diese brauchen eine Werkstatteinrichtung oder transportieren vor allem Material und Werkzeug. Für schwere Lastwagen gilt sie nicht.

Seit dem 1. Dezember 2025 gibt es beide Bewilligungen auch online über Parkingpay.ch, zusätzlich zum Schalter.

Jahresbewilligungen beantragen ansässige Firmen, Bewohner und Handwerker schriftlich zuhanden der Altstadtkommission, mit Miet- oder Kaufvertrag oder Grundbucheintrag. Die Kommission entscheidet über Zufahrten, nicht über Baukultur.

Zufahrt in die Sperrzone Altstadt, Stadt Luzern

(02) Senkpoller

Senkpoller an vier Zufahrten: Baustart im Winter 2026/27

Die Stadt will die Zufahrt an vier Stellen mit Senkpollern kontrollieren. Geplant sind sie beim Mühlenplatz, an der Krongasse, beim Kapellplatz und beim Grendel.

9
Senkpolleranlagen sind geplant
4
Zufahrten: Mühlenplatz, Krongasse, Kapellplatz, Grendel
40
Prozent der Fahrzeuge ohne Berechtigung, laut Stichproben der Stadt
1,6
Millionen Franken, am 21.5.2026 vom Grossen Stadtrat bewilligt

Den Kredit von 1,6 Millionen Franken hat der Grosse Stadtrat am 21. Mai 2026 bewilligt. Hält der Terminplan, startet der Bau im Winter 2026/27 und endet im Frühling 2027.

Stichproben der Stadt zeigen, dass rund 40 Prozent der Fahrzeuge in der Altstadt keine Berechtigung haben.

Werktags zwischen 06.00 und 10.00 Uhr sollen die Poller versenkt bleiben. In der übrigen Zeit senken sie sich nur für registrierte Fahrzeuge mit Berechtigung.

Für eine Anlieferung ausserhalb des Morgenfensters braucht es dann in jedem Fall eine Registrierung, das Kontrollschild wird hinterlegt. Beantragen lässt sich die Berechtigung über Parkingpay.ch oder am Schalter.

Projekt Senkpolleranlagen der Stadt Luzern

(03) Öffentlicher Grund

Gerüst auf Gasse und Trottoir: das Gesuch an die Stadt

Steht das Gerüst auf öffentlichem Grund, ist das gesteigerter Gemeingebrauch. Das städtische Reglement verlangt dafür eine Bewilligung (Art. 4), Bauarbeiten und Bauplatzinstallationen nennt es ausdrücklich (Art. 14).

Die Bewilligung ist befristet, trägt Auflagen und ist nicht übertragbar (Art. 4 Abs. 3). Auch § 22 Abs. 1 des kantonalen Strassengesetzes verlangt eine Bewilligung und nennt Bauinstallationen ausdrücklich.

Angemeldet wird die Fläche mit dem Formular «Gesuch Benutzung öffentlicher Grund (Bau / Verkehrstechnik)». Es geht an das Strasseninspektorat des Tiefbauamts.

Dazu gehört ein Plan mit der gewünschten Fläche, vermasst und eingezeichnet. Danach folgt laut Stadt die Bewilligung oder eine Begehung vor Ort.

Ist die Baute baubewilligungspflichtig, wird die Bewilligung für den öffentlichen Grund mit der Baubewilligung eröffnet (Art. 6 Abs. 2). Geben Sie die Gerüstfläche deshalb schon im Baugesuch an. Eingereicht wird es in der Stadt über die Plattform cymo ebau.

Das Reglement gilt nicht nur in der Altstadt, sondern auf Gemeindestrassen und Plätzen im ganzen Stadtgebiet. Wie das kantonale Recht den Fall einordnet, zeigt die Übersicht zur Gerüst-Bewilligung nach Luzerner Recht.

Fassadengerüst vor einer Riegelfassade, aufgestellt auf dem Belag vor dem Haus – Foto: KUGE Bau AG

(04) Gebühren

Was der öffentliche Grund für das Gerüst kostet

Der Anhang des Reglements nennt für Bauinstallationen, Fassadengerüste eingeschlossen, CHF 0.45 pro m² beanspruchter Fläche und Tag. Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen sind es CHF 1.–.

0.45
Franken pro m² beanspruchter Fläche und Tag für ein Fassadengerüst
1.–
Franken pro m² und Tag auf gebührenpflichtigen Parkplätzen
72
Stunden vor Beginn: Wer später einreicht, riskiert einen Zuschlag
50–100
Prozent Zuschlag auf die amtlichen Kosten bei Dringlichkeit

Rechenbeispiel

Ein Gerüst belegt 20 m² Trottoir während 30 Tagen. Nach Tarif macht das 20 × 30 × CHF 0.45 = CHF 270 Nutzungsgebühr.

Dazu kommen amtliche Kosten und Auslagen, allenfalls Reinigung und Instandstellung (Art. 7 und 9).

Wer weniger als 72 Stunden vor Beginn einreicht, dem kann die Stadt einen Zuschlag verrechnen. Er beträgt 50 bis 100 Prozent der amtlichen Kosten. Ausgenommen sind Gesuche aus unmittelbar aktuellem Anlass (Art. 7 Abs. 2).

Für Isolationen gegen Wärmeverluste erhebt die Stadt keine Gebühren (Art. 8 Abs. 2 lit. n). Das betrifft die Dämmung, nicht das Gerüst davor.

An Kantonsstrassen gilt der kantonale Ansatz: CHF 0.10 bis 0.40 pro m² und Tag für Bauinstallationen (Strassenverordnung § 4, Stand 1.6.2025).

Rechnen Sie die Gebühr neben dem Gerüst in die Baukosten ein. Was das Gerüst selbst kostet, zeigen die Gerüstpreise pro Quadratmeter.

(05) Ortsbild

Im Ortsbild von nationaler Bedeutung

Die Stadt Luzern steht im Bundesinventar ISOS als Objekt Nr. 2536, Kategorie «Stadt». Die Altstadt ist damit Teil eines Ortsbilds von nationaler Bedeutung – UNESCO-Welterbe ist sie nicht.

Ist ein Haus im kantonalen Denkmalverzeichnis eingetragen, braucht jede Veränderung oder Renovation eine Bewilligung. Bei baubewilligungspflichtigen Arbeiten wird sie mit der Baubewilligung erteilt, bei kleineren Unterhaltsarbeiten braucht es eine Baufreigabe der Kantonalen Denkmalpflege.

Zum Gerüst selbst sagt diese Regel nichts. Klären Sie es zusammen mit der Renovation, bevor das erste Feld steht.

Die Altstadtkommission ist dafür nicht zuständig. Das städtische Fachgremium für Städtebau, Architektur und Denkmalpflege heisst Stadtbaukommission.

(06) Aufträge

Vier typische Aufgaben in den Gassen der Altstadt

Zwischen Gasse, Dach und Ladeneingang stellt jede eine andere Anforderung an das Gerüst.

01

Fassade in der Häuserzeile

Das Gerüst steht auf der Gasse, die Nachbarhäuser bleiben bewohnt und offen. Montiert wird in Etappen, das Material kommt am Morgen.

Fassadengerüst an der Häuserzeile

02

Dach und Spenglerarbeiten

Ist die Absturzhöhe an der Traufe grösser als 2 m, braucht es einen Spenglergang höchstens 1 m darunter (Art. 58 BauAV). Das Dachgerüst trägt Spengler und Dachdecker bis an den Dachrand.

Dachgerüst über der Gasse

03

Laden im Erdgeschoss

Das Geschäft bleibt offen, Passanten gehen unter dem Gerüst durch. Ein Schutzdach nach SN EN 12811-4 schützt den Durchgang.

Schutzdach über dem Ladeneingang

04

Enge Gasse, hohe Fassade

Wo die Gasse schmal ist, zählt jeder Zentimeter Standfläche. Ein Spezialgerüst kann dort mit weniger Platz am Boden auskommen.

Spezialgerüst für schmale Gassen

Steht das Gerüst statt auf der Gasse auf dem Boden des Nachbarn, gilt das nachbarliche Zutrittsrecht nach § 87 EGZGB. Was dann zu beachten ist, erklärt der Ratgeber zum Hammerschlagsrecht im Kanton Luzern.

(07) Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Gerüst in der Altstadt Luzern

Wann darf das Gerüstmaterial in die Altstadt?

Ohne Bewilligung Montag bis Samstag zwischen 06.00 und 10.00 Uhr, im Rahmen des Güterumschlags. In der übrigen Zeit braucht die Anlieferung eine Ausnahmebewilligung. Für unumgängliche Zulieferungen stellt die Stadt sie von Fall zu Fall aus, gegen CHF 10.

Wer bewilligt das Gerüst auf der Gasse?

Die Stadt Luzern. Ein Gerüst auf öffentlichem Grund ist gesteigerter Gemeingebrauch und bewilligungspflichtig. Angemeldet wird die Fläche mit dem Formular «Gesuch Benutzung öffentlicher Grund» beim Strasseninspektorat. Ist die Baute baubewilligungspflichtig, wird die Bewilligung für den öffentlichen Grund mit der Baubewilligung eröffnet.

Was kostet der öffentliche Grund für ein Fassadengerüst?

Auf Gemeindestrassen und Plätzen der Stadt nennt das Reglement CHF 0.45 pro m² und Tag, auf gebührenpflichtigen Parkplätzen CHF 1.–. Dazu kommen amtliche Kosten und Auslagen. Bei Gesuchen unter 72 Stunden vor Beginn kann ein Zuschlag von 50 bis 100 Prozent auf die amtlichen Kosten dazukommen. An Kantonsstrassen gilt der kantonale Ansatz von CHF 0.10 bis 0.40 pro m² und Tag.

Entscheidet die Altstadtkommission über das Gerüst?

Nein. Die Altstadtkommission entscheidet über Jahresbewilligungen für die Zufahrt in die Fussgängerzone. Das Fachgremium der Stadt für Baukultur heisst Stadtbaukommission.

Was ändern die geplanten Senkpoller?

Der Grosse Stadtrat hat am 21. Mai 2026 den Kredit für neun Senkpolleranlagen an vier Zufahrten bewilligt. Der Bau soll im Winter 2026/27 starten. Werktags zwischen 06.00 und 10.00 Uhr sollen die Poller versenkt bleiben, sonst senken sie sich nur für registrierte Fahrzeuge.

Gelten diese Regeln in der ganzen Stadt?

Die Zufahrtsregeln gelten für die Fussgängerzone Altstadt. Der städtische Gerüsttarif gilt auf Gemeindestrassen und Plätzen im ganzen Stadtgebiet. An Kantonsstrassen gelten kantonale Ansätze (§ 25 Abs. 4 StrG).

Vom Stadtkern in die Luzerner Gemeinden

Die Stadt Luzern ist mit 86'699 Einwohnern (Stand 31.12.2025) die grösste Gemeinde im Kanton. Wie ein Gerüst in einer kleinen Altstadt steht, zeigt die Seite zum Gerüstbau zwischen Sursee-Altstadt und Neubaufeld.

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