Ratgeber · § 87 EGZGB

Hammerschlagsrecht im Kanton Luzern – wenn das Gerüst auf Nachbars Boden muss

Das Hammerschlagsrecht im Kanton Luzern heisst im Gesetz «nachbarliches Zutrittsrecht» und steht in § 87 EGZGB. Es erlaubt, das Grundstück nebenan vorübergehend zu benützen, wenn Bau oder Unterhalt das erfordern.

Im Gegenzug verlangt das Gesetz drei Dinge: eine rechtzeitige Anzeige, grösstmögliche Sorgfalt und Ersatz für allfällige Schäden. Dieser Ratgeber zeigt, was das für ein Gerüst an der Grenze bedeutet – vom Aufmass bis zum Rückbau.

(01) Rechtsgrundlage

Was das Hammerschlagsrecht im Kanton Luzern erlaubt

Kurz: den Boden des Nachbarn betreten oder vorübergehend benützen, wenn Bau oder Unterhalt es erfordern. So steht es in § 87 Abs. 1 EGZGB, dem Luzerner Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch.

§ 87 EGZGB, die entscheidenden Worte

  • «berechtigt, Nachbargrundstücke zu betreten oder vorübergehend zu benützen» Abs. 1
  • «wenn dies erforderlich ist, um eine Baute oder Anlage zu erstellen oder zu unterhalten […]» Abs. 1
  • «das Vorhaben rechtzeitig anzuzeigen» Abs. 2
  • «mit grösstmöglicher Sorgfalt auszuführen» Abs. 2
  • «einen allfälligen Schaden am Nachbargrundstück zu ersetzen» Abs. 2

Abs. 3: «Das Gericht entscheidet bei Streitigkeiten über Bestand und Umfang des nachbarlichen Zutrittsrechts. Es kann die Zutrittsberechtigten auf Begehren der Grundeigentümerin oder des Grundeigentümers zu einer angemessenen Sicherheitsleistung verpflichten.» Gemeint ist die Eigentümerschaft des Grundstücks nebenan.

EGZGB im Volltext (PDF, SRL Nr. 200)

Zwei Bedingungen stecken im Wortlaut: Der Zutritt muss erforderlich sein, die Benützung vorübergehend. Was im Einzelfall erforderlich ist, entscheidet im Streit das Gericht.

Das Bundesrecht überlässt diese Frage den Kantonen. Art. 695 ZGB behält ihnen vor, den Zutritt für «Ausbesserungen und Bauten» näher zu regeln.

Für ein Grundstück im Kanton Luzern gilt deshalb § 87 EGZGB, nicht die Regel eines anderen Kantons. Das Wort «Hammerschlagsrecht» kommt darin nicht vor – so heisst die Regel im Alltag und in vielen Ratgebern.

Auch das Gerüst nennt das Gesetz nicht ausdrücklich. Es spricht von Bau und Unterhalt – und genau dafür wird ein Gerüst gestellt.

(02) Platzbedarf

Wann das Gerüst den Boden nebenan braucht

Sobald zwischen Fassade und Grenze zu wenig Platz für das Gerüst bleibt. Einige Masse dafür schreibt die Bauarbeitenverordnung (BauAV) vor.

60
cm Mindestbreite des Belags für Maler- und Verputzarbeiten (Art. 55)
90
cm Mindestbreite für Arbeiten mit Materiallagerung, etwa Maurerarbeiten (Art. 55)
30
cm höchstens zwischen Belag und Fassade, sonst braucht es zusätzliche Absturzsicherung (Art. 57)
25
m höchstens vom Arbeitsplatz bis zur Gerüsttreppe oder zum Durchstieg (Art. 56)

Die Mindestbreite gilt auch zwischen den Ständern. Dazu kommen Ständer und Fussplatten, und das Gerüst braucht eine tragfähige Unterlage (Art. 49).

Art. 51 verlangt, das Gerüst am Bauwerk zu verankern oder anders zu fixieren, etwa durch Abstützen oder Abspannen. Stützen und Abspannungen brauchen Platz neben dem Gerüst.

Fehlt der Platz für eine Gerüsttreppe, erlaubt die BauAV Durchstiegsbeläge (Art. 56 Abs. 1 lit. c).

Ob und wie viel Nachbarboden nötig ist, zeigt das Aufmass. Für die Anzeige liefert es die Fläche nebenan in Quadratmetern.

Dach- und Fassadengerüst an einem Einfamilienhaus, ringsum Nachbarbauten – Foto: KUGE Bau AG

Hier wird es an der Grenze eng

  • Doppel- und Reihenhaus

    Die Stirnseite steht nahe an der Parzellengrenze.

  • Anbau an der Grenze

    Garage, Anbau oder Stützmauer liegen zwischen Fassade und Nachbar.

  • Hanglage

    Unterhalb der Fassade fällt das Gelände zum Nachbargrundstück ab.

  • Anlieferung

    Das Material kommt nur über den Vorplatz nebenan zum Haus.

(03) Pflichten

Drei Pflichten, bevor das erste Gerüstfeld steht

§ 87 Abs. 2 EGZGB verlangt eine rechtzeitige Anzeige, grösstmögliche Sorgfalt und den Ersatz eines allfälligen Schadens. Alle drei lassen sich vor dem Aufbautag vorbereiten.

01

Rechtzeitig anzeigen

Eine feste Frist in Tagen nennt das Gesetz nicht. Informieren Sie, bevor die Termine fix sind – mit geplanter Fläche und Standdauer. Am besten schriftlich, mit einer Skizze der Standfläche.

02

Sorgfältig arbeiten

Unterlagshölzer verteilen die Last auf Rasen und Platten. Zugang und Hauseingang nebenan bleiben so weit wie möglich frei. Das sind zwei Beispiele für «grösstmögliche Sorgfalt» – was sie im Einzelfall verlangt, sagt das Gesetz nicht.

03

Schaden ersetzen

Entsteht am Nachbargrundstück ein Schaden, ersetzt ihn die berechtigte Person. Das ist der Grundeigentümer, der baut. Fotos vor dem Aufbau halten den Zustand fest.

Was in die Anzeige gehört

  • Skizze der Standfläche auf dem Nachbargrundstück, mit Massen
  • Aufbautag, geplante Standdauer und Rückbautag
  • Welche Zugänge, Tore und Parkplätze frei bleiben
  • Wer während der Standzeit Ansprechperson ist

Die Anzeige ist auch der beste Moment für ein Gespräch. Wer den Nachbarn früh einbezieht, klärt Zugang, Parkplatz und Arbeitszeiten gleich mit.

Eine Unterschrift des Nachbarn verlangt § 87 nicht. Eine gegengezeichnete Anzeige belegt aber später, welche Fläche und Dauer besprochen waren.

Wie ein Gerüst am Einfamilienhaus sonst abläuft, zeigt die Seite zum Gerüst am eigenen Wohnhaus.

(04) Streitfall

Sagt der Nachbar nein, entscheidet das Gericht

Einigen sich die Nachbarn nicht, entscheidet das Gericht über Bestand und Umfang des Zutrittsrechts (§ 87 Abs. 3 EGZGB). Auf Begehren des Grundeigentümers nebenan kann es die berechtigte Person zu einer angemessenen Sicherheitsleistung verpflichten.

Das kostet Zeit, die im Bauprogramm fehlt. Klären Sie den Zutritt deshalb, bevor Maler, Spengler und Gerüstbauer ihre Termine fixieren.

Manchmal lässt sich die beanspruchte Fläche verkleinern. Für Maler- und Verputzarbeiten genügt ein Belag von 60 cm Breite, für Arbeiten mit Materiallagerung braucht es 90 cm.

Manchmal hilft auch eine Konstruktion, die mit weniger Standfläche auskommt. Ob ein Spezialgerüst für enge Platzverhältnisse passt, zeigt das Aufmass vor Ort.

(05) Abgrenzung

Nachbarboden, Trottoir, Baugrundstück: drei Regeln

Für jede Fläche, auf der ein Gerüst steht, gilt eine andere Rechtsgrundlage.

§ 186 PBG

Eigenes Baugrundstück

Bauplatzinstallationen gelten mit der Baubewilligung als bewilligt (Stand 1.1.2025). Das Gerüst nennt § 186 nicht ausdrücklich, es darunter zu fassen, liegt nahe. Bei Unterhaltsarbeiten ohne Baubewilligung klären Sie mit der Gemeinde, ob das Gerüst eine braucht.

§ 87 EGZGB

Grundstück des Nachbarn

Den Zutritt regelt das Nachbarrecht (Stand 1.1.2026). Anzeige, Sorgfalt und Schadenersatz sind Pflicht. Im Streitfall entscheidet das Gericht.

§ 22 StrG

Trottoir und Strasse

Das ist gesteigerter Gemeingebrauch und braucht eine Bewilligung (Stand 1.1.2025). Auf städtischem Grund in Luzern beträgt die Nutzungsgebühr für ein Fassadengerüst CHF 0.45 pro m² beanspruchter Fläche und Tag. An Kantonsstrassen legt der Regierungsrat die Gebühren fest (§ 25 Abs. 4 StrG).

Die Baubewilligung regelt das öffentliche Recht. Ob das Gerüst auf den Boden des Nachbarn darf, beantwortet das Nachbarrecht.

Die öffentlich-rechtliche Seite erklärt die Übersicht zu Gerüst und Baubewilligung im Kanton Luzern. Was in der Stadt für Trottoir und Gasse gilt, zeigt die Seite zum Gerüst in der Altstadt Luzern.

(06) Ablauf

So läuft ein Gerüst an der Grenze ab

Fünf Schritte vom Aufmass bis zur Abnahme der Fläche nebenan.

  1. 01

    Aufmass

    Das Aufmass zeigt, ob das Gerüst ganz auf Ihrem Grundstück Platz findet. Falls nicht: wie viel Fläche nebenan nötig ist.

  2. 02

    Anzeige

    Sie informieren den Nachbarn schriftlich, mit Skizze, Aufbautag und Standdauer. Die Masse liefert das Aufmass, die Dauer das Bauprogramm.

  3. 03

    Aufbau

    Lastverteilende Unterlagen schützen den Boden nebenan. Das Gerüst wird am Bauwerk verankert oder abgestützt (Art. 51 BauAV).

  4. 04

    Standzeit

    Zugang und Hauseingang des Nachbarn bleiben so weit wie möglich frei. Änderungen macht der Gerüstersteller, geringfügige Anpassungen nur in Absprache mit ihm (Art. 64 BauAV).

  5. 05

    Rückbau

    Nach dem Abbau begehen Sie die Fläche gemeinsam mit dem Nachbarn. Fotos von vorher und nachher zeigen, ob ein Schaden entstanden ist.

Die Offerte kommt innert 48 Stunden, zum Festpreis. Woraus sich der Betrag ergibt, zeigen die Richtwerte pro Quadratmeter Gerüstfläche.

(07) Häufige Fragen

Gerüst beim Nachbarn – kurz beantwortet

Wie heisst das Hammerschlagsrecht im Luzerner Gesetz?

Nachbarliches Zutrittsrecht. Es steht in § 87 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB, SRL Nr. 200, Stand 1.1.2026). Das Wort «Hammerschlagsrecht» selbst kommt im Gesetz nicht vor.

Wie früh muss ich den Nachbarn informieren?

§ 87 verlangt eine rechtzeitige Anzeige und nennt keine feste Frist. Informieren Sie, bevor Gerüstbauer und Handwerker ihre Termine fixieren – mit geplanter Fläche und Standdauer. Eine schriftliche Anzeige mit Skizze lässt sich später belegen.

Muss ich dem Nachbarn für seinen Boden etwas bezahlen?

§ 87 verlangt, einen allfälligen Schaden am Nachbargrundstück zu ersetzen. Von einer Entschädigung für die blosse Benützung spricht die Bestimmung nicht. Ob im Einzelfall mehr geschuldet ist, klärt eine Vereinbarung oder im Streit das Gericht.

Kann der Nachbar das Gerüst verweigern?

Ist der Zutritt für Bau oder Unterhalt erforderlich, gibt § 87 dem Grundeigentümer ein Recht darauf. Verweigert der Nachbar ihn, entscheidet das Gericht über Bestand und Umfang. Auf Begehren des Grundeigentümers nebenan kann es die berechtigte Person zu einer angemessenen Sicherheitsleistung verpflichten.

Wer ersetzt einen Schaden am Nachbargrundstück?

Die berechtigte Person, also der Grundeigentümer, der baut (§ 87 Abs. 2 EGZGB). Fotos vor dem Aufbau und nach dem Rückbau halten den Zustand fest. Prüfen Sie vorab die Betriebs- oder Bauherrenhaftpflicht: Die Gebäudeversicherung versichert Gebäude, nicht das Gerüst.

Brauche ich für den Nachbarboden eine Bewilligung der Gemeinde?

§ 87 EGZGB regelt nur das Verhältnis zum Nachbarn. § 186 PBG spricht vom Baugrundstück. Ob die Fläche nebenan eine Bewilligung braucht, klären Sie vor der Montage bei der Gemeinde. Ragt das Gerüst auf Trottoir oder Strasse, braucht es eine Bewilligung nach § 22 StrG.

Wer die übrigen Gerüstkosten trägt, erklärt der Ratgeber zur Kostenfrage bei Eigentum, Miete und Stockwerkeigentum. Weitere Antworten sammelt die Seite mit Fragen und Antworten rund ums Gerüst.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind der Wortlaut von § 87 EGZGB und im Streitfall der Entscheid des Gerichts.

Gerüst an der Grenze

Steht Ihr Gerüst nahe am Nachbarn?
Das Aufmass klärt, wie viel Boden es braucht.

Schicken Sie Adresse und ein Foto der Hausseite zum Nachbarn. Die Festpreis-Offerte folgt innert 48 Stunden, Telefon +41 79 193 11 03.