Den Bonus von CHF 60 pro m² gibt es, wenn mindestens 90 %
aller Hauptflächen nach den Anforderungen gedämmt werden. Dazu
zählen laut Bedingungen Fassade und Dach, ohne Wand und Boden gegen
Erdreich. Die FAQ rechnet auch Untersichten gegen aussen dazu.
Bereits früher sanierte Bauteile zählen für die 90 % nicht. Für
den Bonus darf nur ein Gesuch für die Dämmung vorliegen. Ausbezahlt
wird er nur für die dort bewilligten Flächen.
Wer in zwei Etappen saniert, stellt das zweite Gesuch erst, wenn das
erste abgeschlossen, ausbezahlt und abgenommen ist. Laut Kanton kann
den Bonus beantragen, wer Dach und Fassade gleichzeitig saniert.
Für das Gerüst heisst das: Wer Dach und Fassade zusammen dämmt, plant
eine Standzeit statt zwei. Das Fassadengerüst trägt dann auch den
Dachfang an der Traufe.
Mehr zum Aufbau zeigen die Seiten zum
Fassadengerüst für die Dämmung der Gebäudehülle
und zum
Dachgerüst mit Dachfang an der Traufe.