Ratgeber · Förderprogramm Energie 2026

Gebäudeprogramm Luzern – Förderbeitrag für die Dämmung, Gerüst im Zeitplan

Das Gebäudeprogramm Luzern läuft über das «Förderprogramm Energie» des Kantons. 2026 zahlt es CHF 60 pro m² gedämmter Fläche an Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich.

Werden mindestens 90 % der Hauptflächen gedämmt, kann ein Bonus von weiteren CHF 60 pro m² dazukommen. Für den Zeitplan zählt eine Regel des Förderprogramms: Das Gerüst gilt dort noch nicht als Baubeginn.

(01) Baubeginn

Wann der Bau für die Förderung beginnt – und warum das Gerüst noch nicht zählt

Für die Förderung beginnt der Bau mit der Montage oder Demontage der Dämmung an den beantragten Bauteilen. Beim Dach zählt laut Kanton meist auch schon der Beginn der Demontage von Unterdachplatten aus Holzfaser, die in die U-Wert-Berechnung eingeflossen sind.

Für die Förderung darf das Gerüst also stehen, bevor die Zusage da ist. Dasselbe gilt für Abreissarbeiten für Sondagen und die Anlieferung des Dämmmaterials.

Das Gesuch muss trotzdem vor dem Baubeginn eingehen. Wer nach der Eingabe, aber vor der Zusage mit der Dämmung beginnt, trägt das Risiko selbst.

Den Baubeginn belegen Fotos im Gesuch, die Offerten und die Baudaten in der Rechnung. Bei Verdacht verlangt die Prüfstelle Fotos mit einer aktuellen Tageszeitung und kann auch vor Ort kontrollieren.

Förderung und Baurecht sind zwei Fragen

Die Regel zum Gerüst gilt für den Baubeginn im Sinn der Förderung. Eine Förderzusage ersetzt eine nötige Baubewilligung nicht, schreibt der Kanton.

Ob die Dämmung ein Baugesuch braucht und was dann für den Baubeginn gilt, erklärt der Ratgeber zu Baugesuch, Fristen und Rechtskraft.

Tipp: Fotografieren Sie alle Gebäudeansichten und die zu sanierenden Teile, bevor das Gerüst montiert wird. Das Gesuch verlangt aktuelle Bilder davon, und Fotos belegen später auch den Baubeginn.

(02) In Quadratmetern

Was das Gebäudeprogramm Luzern pro Quadratmeter zahlt

Gerechnet wird mit der gedämmten Fläche. Fünf Zahlen bestimmen, wie viel Beitrag möglich ist und welche Unterlagen es braucht.

60
CHF pro m² wärmegedämmter Fläche an Fassade, Dach, Wand oder Boden gegen Erdreich
+60
CHF pro m² Bonus, wenn mindestens 90 % der Hauptflächen nach den Anforderungen gedämmt werden
50
m² gedämmte Fläche mindestens, das ergibt den Mindestbeitrag von CHF 3'000
≈ 167
m²: ab hier erreicht der Beitrag für die Dämmung (ohne Bonus) CHF 10'000, dann braucht es einen GEAK Plus (eigene Rechnung)
100'000
CHF Höchstbeitrag je Gesuch; mit Bonus an der Gebäudehülle bis CHF 200'000

Gesamthaft darf der Beitrag 50 % der Gesamtinvestition nicht übersteigen. Ob das Gerüst dazuzählt, sagen weder die Förderbedingungen noch die FAQ des Kantons.

Es gelten die Fördersätze, die bei der Gesuchseingabe gültig sind. Als Eingabedatum zählt der Poststempel, und der Betrag in der Zusage ist das Maximum.

Der Beitrag ist laut Kanton als Einnahme zu deklarieren. Der Kanton meldet ausbezahlte Beiträge an die Steuerverwaltung.

Diese Flächen zählen nicht

  • Fenster
  • Bauteile gegen unbeheizte Räume, etwa Kellerdecke oder Estrichboden
  • Balkonüberdeckungen und Vordächer
  • Mauerscheiben zwischen Balkonen, Mauervorsprünge, Schottenwände

Für die Flächenberechnung im Gesuch fallen diese Teile weg (Kap. 3 Ziff. 16). Die Dämmung von Dach, Giebel oder Kniestock über einem unbeheizten Estrich zählt dagegen, wenn das Geschoss darunter beheizt ist (Ziff. 5).

(03) Bedingungen

Die wichtigsten Bedingungen, bevor gerechnet wird

Diese Punkte prüft der Kanton, bevor er einen Beitrag zusichert. Der U-Wert gilt dabei pro Bauteil.

  • Baubewilligung vor 2000

    Die Baubewilligung für das Gebäude wurde vor dem Jahr 2000 rechtskräftig erteilt.

    Kap. 3 Ziff. 3

  • Dämmwert

    Gegen Aussenklima erreicht jedes Bauteil danach einen U-Wert von 0,20 W/m²K oder besser, mehr als 2 m im Erdreich 0,25. Es wird um mindestens 0,07 W/m²K besser.

    Kap. 3 Ziff. 7 und 9

  • Je Gebäude ein Gesuch

    Für jedes Gebäude (EGID, eidgenössischer Gebäudeidentifikator) braucht es ein eigenes Gesuch. Neue Anbauten und Aufstockungen sind nicht förderberechtigt.

    Kap. 3 Ziff. 1 und 6

  • Vor Baubeginn

    Das vollständige Gesuch liegt vor, bevor Montage oder Demontage der Dämmung beginnt. Ein unvollständiges Gesuch gilt als nicht eingereicht.

    Kap. 2 Ziff. 3 und 9

  • Solange Budget da ist

    Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Am 30.9.2026 waren 17,77 von 21,96 Mio. Franken des Budgets 2026 für alle Massnahmen zugesichert.

    Kap. 2 Ziff. 2 · Grafik uwe

Für geschützte Bauten oder Bauteile gibt es eine Erleichterung. Gegen Nachweis genügt eine Verbesserung um mindestens 0,07 W/m²K, wenn 0,20 nicht erreichbar ist. Dazu gehört eine Bestätigung der kantonalen Denkmalpflege, die sich auf die beantragten Bauteile bezieht.

Ob die Erleichterung für Ihr Haus gilt, bestätigt die Denkmalpflege. In welchem Inventar es steht, erklärt der Ratgeber zum Eintrag im Denkmalverzeichnis oder Bauinventar.

(04) Bonus

Dach und Fassade gleichzeitig: der Bonus und das Gerüst

Den Bonus von CHF 60 pro m² gibt es, wenn mindestens 90 % aller Hauptflächen nach den Anforderungen gedämmt werden. Dazu zählen laut Bedingungen Fassade und Dach, ohne Wand und Boden gegen Erdreich. Die FAQ rechnet auch Untersichten gegen aussen dazu.

Bereits früher sanierte Bauteile zählen für die 90 % nicht. Für den Bonus darf nur ein Gesuch für die Dämmung vorliegen. Ausbezahlt wird er nur für die dort bewilligten Flächen.

Wer in zwei Etappen saniert, stellt das zweite Gesuch erst, wenn das erste abgeschlossen, ausbezahlt und abgenommen ist. Laut Kanton kann den Bonus beantragen, wer Dach und Fassade gleichzeitig saniert.

Für das Gerüst heisst das: Wer Dach und Fassade zusammen dämmt, plant eine Standzeit statt zwei. Das Fassadengerüst trägt dann auch den Dachfang an der Traufe.

Mehr zum Aufbau zeigen die Seiten zum Fassadengerüst für die Dämmung der Gebäudehülle und zum Dachgerüst mit Dachfang an der Traufe.

Fassadengerüst mit Dachfang und Materiallift bei einer Dachsanierung an einem Mehrfamilienhaus – Foto: KUGE Bau AG

Neue Flächen kann die Bearbeitungsstelle vor Baubeginn im selben Kalenderjahr ins bestehende Gesuch aufnehmen; die Umsetzungsfrist bleibt. Kommt nach Baubeginn ein Bauteil dazu, braucht es ein neues Gesuch, vor dessen Baubeginn. Wie sich das mit dem Bonus verträgt, klärt die Energieberatung.

(05) Ablauf

Vom GEAK Plus bis zur Auszahlung in sieben Schritten

Das Gerüst zählt für die Förderung nicht als Baubeginn und kann schon vor der Zusage stehen.

  1. 01

    GEAK Plus erstellen lassen

    Pflicht ab einem Beitrag von CHF 10'000 für die Dämmung. Für den GEAK Plus gibt es ein eigenes Gesuch: CHF 1'000 bei Ein- und Zweifamilienhäusern, CHF 1'500 bei Mehrfamilienhäusern. Es folgt nach der Publikation, spätestens 3 Monate nach Ausstellung.

  2. 02

    Projekt und Offerten

    Mit einer Fachperson legen Sie fest, welche Flächen wie gedämmt werden. Offerten, Flächen- und U-Wert-Berechnung gehören ins Gesuch.

  3. 03

    Gesuch einreichen

    Im Portal erfassen, das erzeugte PDF unterschreiben und per Post senden. Massgebend ist der Poststempel, der Kanton empfiehlt A-Post Plus.

  4. 04

    Zusicherung abwarten

    Sind die Bedingungen erfüllt, sichert der Kanton den Beitrag laut FAQ innert vier Wochen zu. Das Gerüst darf in dieser Zeit schon stehen.

  5. 05

    Dämmen

    Für die Förderung beginnt der Bau, sobald Dämmung montiert oder alte Dämmung demontiert wird. Ab der Zusage bleiben zwei Jahre, um die Sanierung abzuschliessen.

  6. 06

    Abschluss einreichen

    Abschlussformular, Rechnungskopien mit Material, Stärke und Fläche sowie höchstens zehn Fotos.

  7. 07

    Auszahlung

    Der Beitrag kommt nach Abschluss. Bei mindestens 4 % der Gesuche kontrolliert der Kanton die Ausführung.

Bedingungen und Beilagen stehen in den Förderbedingungen 2026 des Kantons (PDF). Fragen zum Gesuch beantwortet die Energieberatung des Kantons Luzern, Telefon 041 412 32 32.

Die Gerüst-Offerte kommt innert 48 Stunden, zum Festpreis. Woraus sie sich zusammensetzt, zeigen die Gerüstpreise als Richtwert für Ihr Budget.

(06) Häufige Fragen

Gebäudeprogramm Luzern – kurz beantwortet

Gilt der Gerüstaufbau beim Gebäudeprogramm Luzern als Baubeginn?

Nicht im Sinn der Förderung. Laut den kantonalen Fragen und Antworten 2026 gelten Gerüstaufbau, Abreissarbeiten für Sondagen und die Anlieferung von Dämmmaterial noch nicht als Baubeginn. Als Baubeginn zählt die Montage oder Demontage der Dämmung an den beantragten Bauteilen. Baurechtlich gelten eigene Regeln.

Wie viel zahlt das Gebäudeprogramm Luzern pro Quadratmeter?

CHF 60 pro m² wärmegedämmter Fläche. Werden mindestens 90 Prozent der Hauptflächen nach den Anforderungen gedämmt, kann ein Bonus von weiteren CHF 60 pro m² beantragt werden. Die Fläche muss mindestens 50 m² betragen, der Beitrag je Gesuch höchstens CHF 100'000.

Ab wann braucht es einen GEAK Plus?

Wenn der Beitrag für die Dämmung (ohne Bonus) CHF 10'000 pro Gesuch erreicht. Bei CHF 60 pro m² ist das ab rund 167 m² gedämmter Fläche der Fall (eigene Rechnung). Für den GEAK Plus selbst gibt es mit eigenem Gesuch CHF 1'000 bis 1'500.

Zahlt das Förderprogramm etwas an das Gerüst?

Der Beitrag bemisst sich an der gedämmten Fläche. Insgesamt darf er 50 Prozent der Gesamtinvestition nicht übersteigen. Ob das Gerüst zu dieser Gesamtinvestition zählt, sagen weder die Förderbedingungen noch die FAQ des Kantons.

Wird die Dämmung eines neueren Hauses gefördert?

Nur wenn die Baubewilligung für das Gebäude vor dem Jahr 2000 rechtskräftig erteilt wurde. Neue Anbauten und Aufstockungen sind nicht förderberechtigt.

Muss ich den Förderbeitrag versteuern?

Ja. Laut Kanton ist der Förderbeitrag als Einnahme zu deklarieren. Die Dienststelle Umwelt und Energie meldet ausbezahlte Beiträge an die kantonale Steuerverwaltung.

Was gilt, wenn ich in zwei Etappen saniere?

Ein zweites Gesuch ist erst möglich, wenn das erste abgeschlossen, ausbezahlt und abgenommen ist. Früher sanierte Bauteile zählen für den Bonus nicht mit. Den Bonus kann beantragen, wer Dach und Fassade gleichzeitig dämmt und dabei mindestens 90 Prozent der Hauptflächen erreicht.

Die aktuellen Beiträge pro Massnahme listet die Seite des Kantons zur Förderung der Wärmedämmung. Wer welche Gerüstkosten trägt, erklärt der Ratgeber Gerüstkosten zwischen Eigentum, Miete und Stockwerkeigentum.

Hinweis: Die Angaben gelten für das Förderprogramm Energie 2026 des Kantons Luzern. Massgebend sind die Förderbedingungen am Tag Ihrer Gesuchseingabe und die Zusage des Kantons.

Gerüst für die geförderte Dämmung

Ist Ihr Fördergesuch eingereicht?
Für die Förderung darf das Gerüst vor der Zusage stehen.

Schicken Sie Adresse, Fotos und die gedämmte Fläche aus dem Gesuch. Die Festpreis-Offerte folgt innert 48 Stunden, Telefon +41 79 193 11 03.